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Mit dem Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan »Am
Griesenrain« und dem Beschluss, eine Veränderungssperre über das
Gebiet zu verhängen, hat der Gemeinderat am Montagabend Fakten
geschaffen.
Von: Wolfgang Löhnig
Appenweier. Grund für den Aufstellungsbeschluss für den
Bebauungsplan »Am Griesenrain«, der die Grundstücke zwischen
Stangenbach (340/16) und Römerweg sowie der Straße Schwabweg und den
Grundstücken 379, 380/1 betrifft, war ein früherer Antrag der Firma
OCO H. Weber GmbH & Co. KG auf Erteilung einer
immissionsschutzrechtlichen Änderungsgenehmigung. Das Unternehmen
will seine Altholzaktivitäten ausweiten. Sowohl der Ortschaftsrat
Urloffen als auch der Gemeinderat hatten ihr Einvernehmen
verweigert.
Um Haftungsansprüche gegenüber der Gemeinde
(Amtshaftungsansprüche) von vornherein auszuschließen, plane man die
Aufstellung eines Bebauungsplanes für das Gebiet in Urloffen-Zimmern,
erläuterte Bürgermeister Hansjürgen Stein. Ludwig Kornmeier
unterstützte ihn, nach Auskunft des Landratsamtes bleibe der
Gemeinde nur die Bauleitplanung mit Veränderungssperre als
Handlungsspielraum. Dieser Schritt sei ein schönes Zeichen für die
Bewohner von Zimmern und Zusenhofen, die sich vehement gegen eine
Vergrößerung der Aktivitäten auf dem Firmengelände ausgesprochen
hätten. Mit der Veränderungssperre habe man ausreichend Zeit für
Diskussionen, so Kornmeier.
Petra Salenbacher erinnerte daran, dass eigentlich der
Ortschaftsrat Urloffen das zuerst zu hörende Gremium sei. Stein sah
dies nicht so, für ihn galt es schnell zu handeln, damit die
Gemeinderatsbeschlüsse bereits vor dem vom Landratsamt angesetzten
Erörterungstermin in Sachen BimSchG vorliegen. Er sei sicher, dass
der Ortschaftsrat dies auch so sehe, zum anderen sei die Aufstellung
des Bebauungsplanes die logische Fortsetzung der ablehnenden Haltung
sowohl des Ortschafts- wie auch des Gemeinderates zum Antrag auf
Erhöhung des Holzdurchsatzes.
Klemens Sauer wolle in jedem Fall die Verwaltung unterstützen,
erklärte er. Anita Herrmann unterstrich, dass der Ist-Zustand ja
festgeschrieben sei. Im bisherigen Produktionsumfang bestehe für die
Firma ja Bestandsschutz. Aber wer kontrolliere, dass sich das
Unternehmen an die vereinbarten Mengen halte, stellte sie die Frage.
»Das Landratsamt«, klärte der Bürgermeister auf, »unsere Absicht
ist es nicht, irgend etwas zuzustimmen, wir wollen eine Ausweitung
des Betriebes verhindern und das gehe eigentlich nur über einen
Bebauungsplan«. Auskünfte des Landratsamtes und des Anwalts der
Gemeinde zielen in die gleiche Richtung. Der Beschluss des
Gemeinderats erfolgte einstimmig. |