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Rund 30 Träger öffentlicher Belange, will heißen Behörden
und Institutionen, sind zu hören, ehe in Deutschland ein
Bebauungsplan genehmigt wird. Antworten auf Anregungen und Bedenken
von Behörden beschloss der Gemeinderat für die Bebauungspläne
»Einkaufsmarkt Appenweier« und »Einkaufsmarkt Urloffen« am Montag.
Von: Wolfgang Löhnig
Appenweier. Der künftige Standort des Marktes in Appenweier wird
als Sonderfläche ausgewiesen, jener in Urloffen – weil kleiner – als
Gewerbefläche. Werner Gerhardt, Vertreter des Planungsbüros Voegele
+ Gerhardt, erläuterte in der Gemeinderatssitzung alle Antworten an
die Behörden, die beide Märkte betreffen. So sieht er nicht das
Erfordernis, eine schalltechnische Prognose zu erstellen, Andienung
und Zufahrt seien so konzipiert, dass es keine Auswirkungen gäbe.
Non-Food-Sortiment
Die von der IHK geforderte »gute fußläufige Anbindung der Märkte« an
die Orte könne nicht hergestellt werden. Innerorts stünden keine
entsprechenden Bauplätze zur Verfügung. Auch eine geforderte
Einschränkung der Verkaufsfläche für »nicht
lebensmittelmarkttypischen Non-Food-Sortimente« wurde vom
Planungsbüro abgelehnt. Der weiter von der IHK geforderten Aufgabe
der Lebensmittelmärkte in den Ortsteilen konnte nicht entsprochen
werden. Denn trotz der erwarteten Kündigung des innerörtlichen
Marktes im Kernort und der schon länger erfolgten Stilllegung des
Marktes in Urloffen wolle die Gemeinde keine unzulässigen
Einflussnahmen auf Geschäftsvorgänge ausüben, so Stein.
Getränkesortiment
Das Landratsamt, Amt für Landwirtschaft, fordert die Einhaltung der
Abstandsbestimmungen und befürchtet eine Verschlechterung der
Entwässerungssituation. Selbst bei starken Regen wären infolge von
Abböschungen mit 30 Grad und Stützmauern die Angrenzer nicht
betroffen, die Abstandsregelungen werden eingehalten. Die
oberirdischen Abwässer werden in einen Vorfluter eingeleitet. Die
vom Regierungspräsidium geforderte Fläche von 200 Quadratmetern für
das Getränkesortiment werde eingehalten, so der Planer. Weitere
Einzelhandelsbetriebe werden nicht angesiedelt. Im benachbarten
Gewerbegebiet seien Lebensmittelmärkte ausdrücklich ausgeschlossen.
Von falschen Voraussetzungen gehe die Stadt Oberkirch aus, war
man in Appenweier überzeugt. Sie sieht eine Gesamt-Verkaufsfläche
von insgesamt 4475 Quadratmetern in Appenweier bei einer
Soll-Verkaufsfläche von 3100 Quadratmetern. Dem konnte Stein
entgegentreten. Oberkirch habe bei seiner sehr spät eingegangenen
Stellungnahme nicht berücksichtigt, dass der innerörtliche
Edeka-Markt mit Sicherheit gekündigt werde, weiter wurden
Verkaufsflächen, wie jene des früheren Urloffener Edeka-Marktes, der
seit Jahren leer stehe, hinzugerechnet. Stein bilanzierte eine
künftige Verkaufsfläche von 3010 Quadratmetern. Man bleibe unter den
gegebenen Möglichkeiten. Neben den gemeinsamen Antworten, die für
beide Ortsteile gefasst wurden, gab es für Urloffen keine Probleme.
Siegfried Spengler unterstrich noch einmal die Antwort auf die
Forderung nach »fußläufigen Märkten« der Industrie- und
Handelskammer: »Seit Jahren suchen wir für die Grundversorgung in
Urloffen einen Lebensmittelmarkt.« Absagen habe man sich geholt.
Jetzt, wenn endlich eine Lösung in Sicht sei, sollte man zugreifen
und den Markt, wie vom Betreiber geplant, an der Bundesstraße bauen.
Die Bahnunterführung mache ihn auch für Ältere erreichbar. In die
Diskussion über Grünausgleich mischte sich Anita Hermann ein und
Klemens Sauer, Ludwig Kornmeier diskutierten über die Entsorgung des
Oberflächenwassers.
Hypothetische Frage
Als hypothetisch bezeichnete Stein Klemens Sauers Frage, ob mit dem
Bau des Lebensmittelmarktes alle möglicherweise künftig geplanten
Geschäftseröffnungen gestoppt seien, weil eine Obergrenze erreicht
sei. Für kleinere Unternehmen müssten keine neuen Baugebiete
erschlossen werden, für die Ansiedlung größerer Unternehmen habe man
richtig kämpfen müssen und sei über das Ergebnis froh. Dass weitere
Unternehmen eine Ansiedlung beabsichtigen, sei im Moment eher nicht
der Fall.
Zugestimmt wurde am Montagabend auch den fälligen Änderungen der
Flächennutzungspläne. Sowohl die Bebauungs- als auch der geänderte
Flächennutzungsplan können nach der Entscheidung des Appenweierer
Gemeinderates ausgelegt werden. |