23.03.2006
Oberkirch sei von falschen Vorstellungen ausgegangen
Gesamtverkaufsfläche liegt laut Bürgermeister Stein in Appenweier im Soll
 

Rund 30 Träger öffentlicher Belange, will heißen Behörden und Institutionen, sind zu hören, ehe in Deutschland ein Bebauungsplan genehmigt wird. Antworten auf Anregungen und Bedenken von Behörden beschloss der Gemeinderat für die Bebauungspläne »Einkaufsmarkt Appenweier« und »Einkaufsmarkt Urloffen« am Montag.

Von: Wolfgang Löhnig

Appenweier. Der künftige Standort des Marktes in Appenweier wird als Sonderfläche ausgewiesen, jener in Urloffen – weil kleiner – als Gewerbefläche. Werner Gerhardt, Vertreter des Planungsbüros Voegele + Gerhardt, erläuterte in der Gemeinderatssitzung alle Antworten an die Behörden, die beide Märkte betreffen. So sieht er nicht das Erfordernis, eine schalltechnische Prognose zu erstellen, Andienung und Zufahrt seien so konzipiert, dass es keine Auswirkungen gäbe.

Non-Food-Sortiment
Die von der IHK geforderte »gute fußläufige Anbindung der Märkte« an die Orte könne nicht hergestellt werden. Innerorts stünden keine entsprechenden Bauplätze zur Verfügung. Auch eine geforderte Einschränkung der Verkaufsfläche für »nicht lebensmittelmarkttypischen Non-Food-Sortimente« wurde vom Planungsbüro abgelehnt. Der weiter von der IHK geforderten Aufgabe der Lebensmittelmärkte in den Ortsteilen konnte nicht entsprochen werden. Denn trotz der erwarteten Kündigung des innerörtlichen Marktes im Kernort und der schon länger erfolgten Stilllegung des Marktes in Urloffen wolle die Gemeinde keine unzulässigen Einflussnahmen auf Geschäftsvorgänge ausüben, so Stein.

Getränkesortiment
Das Landratsamt, Amt für Landwirtschaft, fordert die Einhaltung der Abstandsbestimmungen und befürchtet eine Verschlechterung der Entwässerungssituation. Selbst bei starken Regen wären infolge von Abböschungen mit 30 Grad und Stützmauern die Angrenzer nicht betroffen, die Abstandsregelungen werden eingehalten. Die oberirdischen Abwässer werden in einen Vorfluter eingeleitet. Die vom Regierungspräsidium geforderte Fläche von 200 Quadratmetern für das Getränkesortiment werde eingehalten, so der Planer. Weitere Einzelhandelsbetriebe werden nicht angesiedelt. Im benachbarten Gewerbegebiet seien Lebensmittelmärkte ausdrücklich ausgeschlossen.

Von falschen Voraussetzungen gehe die Stadt Oberkirch aus, war man in Appenweier überzeugt. Sie sieht eine Gesamt-Verkaufsfläche von insgesamt 4475 Quadratmetern in Appenweier bei einer Soll-Verkaufsfläche von 3100 Quadratmetern. Dem konnte Stein entgegentreten. Oberkirch habe bei seiner sehr spät eingegangenen Stellungnahme nicht berücksichtigt, dass der innerörtliche Edeka-Markt mit Sicherheit gekündigt werde, weiter wurden Verkaufsflächen, wie jene des früheren Urloffener Edeka-Marktes, der seit Jahren leer stehe, hinzugerechnet. Stein bilanzierte eine künftige Verkaufsfläche von 3010 Quadratmetern. Man bleibe unter den gegebenen Möglichkeiten. Neben den gemeinsamen Antworten, die für beide Ortsteile gefasst wurden, gab es für Urloffen keine Probleme.

Siegfried Spengler unterstrich noch einmal die Antwort auf die Forderung nach »fußläufigen Märkten« der Industrie- und Handelskammer: »Seit Jahren suchen wir für die Grundversorgung in Urloffen einen Lebensmittelmarkt.« Absagen habe man sich geholt. Jetzt, wenn endlich eine Lösung in Sicht sei, sollte man zugreifen und den Markt, wie vom Betreiber geplant, an der Bundesstraße bauen. Die Bahnunterführung mache ihn auch für Ältere erreichbar. In die Diskussion über Grünausgleich mischte sich Anita Hermann ein und Klemens Sauer, Ludwig Kornmeier diskutierten über die Entsorgung des Oberflächenwassers.

Hypothetische Frage
Als hypothetisch bezeichnete Stein Klemens Sauers Frage, ob mit dem Bau des Lebensmittelmarktes alle möglicherweise künftig geplanten Geschäftseröffnungen gestoppt seien, weil eine Obergrenze erreicht sei. Für kleinere Unternehmen müssten keine neuen Baugebiete erschlossen werden, für die Ansiedlung größerer Unternehmen habe man richtig kämpfen müssen und sei über das Ergebnis froh. Dass weitere Unternehmen eine Ansiedlung beabsichtigen, sei im Moment eher nicht der Fall.

Zugestimmt wurde am Montagabend auch den fälligen Änderungen der Flächennutzungspläne. Sowohl die Bebauungs- als auch der geänderte Flächennutzungsplan können nach der Entscheidung des Appenweierer Gemeinderates ausgelegt werden.


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