|
Drei Stunden dauerte die Gemeinderatssitzung am Montag.
Kein Wunder, zwölf Tagesordnungspunkte standen zur Beratung an.
Heftig diskutiert wurde die Anlage eines neuen, dritten
Speicherteichs für Beregnungswasser auf dem Golfplatz Urloffen.
Von: Wolfgang Löhnig
Appenweier (lö). Nahezu eine geschlagene halbe Stunde
diskutierten die Gemeinderäte das Für und Wider eines zweiten
Brunnens, dessen Abteufung, die Wasserentnahme und darüber, ob die
Golfplatz AG mit dem Bau bereits begonnen habe, obwohl die
erforderlichen Genehmigungen noch nicht vorlägen.
Diese Diskussionen hätte der Rat, wenn so gewollt, abkürzen
können. Denn eine Entscheidung fällt bei Eingriffen in das
Grundwasser nicht die Gemeinde, sondern die Fachbehörde. Die
Gemeinde sollte nur ihr Einvernehmen nach § 36 BauGB erklären. Dies
hätte eigentlich durch Offenlage geschehen sollen. Doch Ratsmitglied
Ludwig Kornmeier hatte Beratung im Gemeinderat verlangt.
Für ihn sei es ein gravierender Eingriff in das Grundwasser, wenn
mit dem entnommenen Wasser so große Gelände wie der Golfplatz
beregnet werden. Er forderte, dass der Brunnen nicht mehr als 30
Meter maximal abgeteuft werden dürfe. Ähnliche Größenordnungen
hätten auch die Landwirte zu beachten. Vor allem dürfe der geplante
private Brunnen nicht in die Tiefwasserzonen vorstoßen, forderte er.
Matthäus Bayer vom Bauamt konnte aufklären: Der geplante zweite
Brunnen wird wie der bestehende auf eine maximale Jahresförderung
von 55 000 Kubikmetern Grundwasser ausgelegt. Das Wasser der zwei
Brunnen wird in drei Teiche gepumpt, um es an die
Umgebungstemperatur anzupassen, ehe es zur Beregnung verwendet wird.
Entnahmemenge
Bayer appellierte ebenso wie Bürgermeister Hansjürgen Stein an die
Ratsmitglieder, das Einverständnis zu erteilen. Bayer weiter: »Mit
Vorgaben über Entnahmemengen, Brunnentiefe und Ähnliches an die
fachtechnischen Behörden sollte man sich möglichst zurückhalten, um
diese nicht aus der Verantwortung zu nehmen.« Die Gemeinde habe
lediglich planungsrechtlich zu befinden. Das Verfahren sei im
Wesentlichen abgeschlossen, es fehle nur noch das Einvernehmen mit
der Gemeinde.
Dass das Grundwasser zum Beregnen der Golfanlage nicht mit dem
Verbrauch an reinem, aufgearbeiteten Trinkwasser für die Bewässerung
des Sportplatzes vergleichbar sei, machte der Bürgermeister
Kornmeier deutlich, der als Vorsitzender des Sportvereins vom
Wassermeister aufgefordert worden war, sparsam bei der Beregung des
Spielfeldes umzugehen. Letztlich lande das Beregnungswasser auf dem
Golfplatz mit Einschränkung des Verlustes durch Verdunstung und dem
Verbrauch durch die Pflanzen wieder auf dem Grundstück.
Der Vorwurf aus Ratskreisen, die Golfanlagen Ortenau AG hätte mit
dem Bau des Brunnens noch vor Genehmigung begonnen, konnte nicht
bestätigt werden. Dem Bürgermeister war nichts bekannt. Einstimmig
wurde das Einverständnis der Gemeinde mit dem Bauvorhaben
beschlossen. |