22.03.2006
Heiße Diskussion um Golfplatzbrunnen
Erst wurde viel geredet, dann gab der Appenweierer Gemeinderat grünes Licht für das Bauvorhaben
 

Drei Stunden dauerte die Gemeinderatssitzung am Montag. Kein Wunder, zwölf Tagesordnungspunkte standen zur Beratung an. Heftig diskutiert wurde die Anlage eines neuen, dritten Speicherteichs für Beregnungswasser auf dem Golfplatz Urloffen.

Von: Wolfgang Löhnig

Appenweier (lö). Nahezu eine geschlagene halbe Stunde diskutierten die Gemeinderäte das Für und Wider eines zweiten Brunnens, dessen Abteufung, die Wasserentnahme und darüber, ob die Golfplatz AG mit dem Bau bereits begonnen habe, obwohl die erforderlichen Genehmigungen noch nicht vorlägen.

Diese Diskussionen hätte der Rat, wenn so gewollt, abkürzen können. Denn eine Entscheidung fällt bei Eingriffen in das Grundwasser nicht die Gemeinde, sondern die Fachbehörde. Die Gemeinde sollte nur ihr Einvernehmen nach § 36 BauGB erklären. Dies hätte eigentlich durch Offenlage geschehen sollen. Doch Ratsmitglied Ludwig Kornmeier hatte Beratung im Gemeinderat verlangt.

Für ihn sei es ein gravierender Eingriff in das Grundwasser, wenn mit dem entnommenen Wasser so große Gelände wie der Golfplatz beregnet werden. Er forderte, dass der Brunnen nicht mehr als 30 Meter maximal abgeteuft werden dürfe. Ähnliche Größenordnungen hätten auch die Landwirte zu beachten. Vor allem dürfe der geplante private Brunnen nicht in die Tiefwasserzonen vorstoßen, forderte er.

Matthäus Bayer vom Bauamt konnte aufklären: Der geplante zweite Brunnen wird wie der bestehende auf eine maximale Jahresförderung von 55 000 Kubikmetern Grundwasser ausgelegt. Das Wasser der zwei Brunnen wird in drei Teiche gepumpt, um es an die Umgebungstemperatur anzupassen, ehe es zur Beregnung verwendet wird.

Entnahmemenge
Bayer appellierte ebenso wie Bürgermeister Hansjürgen Stein an die Ratsmitglieder, das Einverständnis zu erteilen. Bayer weiter: »Mit Vorgaben über Entnahmemengen, Brunnentiefe und Ähnliches an die fachtechnischen Behörden sollte man sich möglichst zurückhalten, um diese nicht aus der Verantwortung zu nehmen.« Die Gemeinde habe lediglich planungsrechtlich zu befinden. Das Verfahren sei im Wesentlichen abgeschlossen, es fehle nur noch das Einvernehmen mit der Gemeinde.

Dass das Grundwasser zum Beregnen der Golfanlage nicht mit dem Verbrauch an reinem, aufgearbeiteten Trinkwasser für die Bewässerung des Sportplatzes vergleichbar sei, machte der Bürgermeister Kornmeier deutlich, der als Vorsitzender des Sportvereins vom Wassermeister aufgefordert worden war, sparsam bei der Beregung des Spielfeldes umzugehen. Letztlich lande das Beregnungswasser auf dem Golfplatz mit Einschränkung des Verlustes durch Verdunstung und dem Verbrauch durch die Pflanzen wieder auf dem Grundstück.

Der Vorwurf aus Ratskreisen, die Golfanlagen Ortenau AG hätte mit dem Bau des Brunnens noch vor Genehmigung begonnen, konnte nicht bestätigt werden. Dem Bürgermeister war nichts bekannt. Einstimmig wurde das Einverständnis der Gemeinde mit dem Bauvorhaben beschlossen.


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