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Die Probleme, die es mit Spenden an Gemeinden im
Ortenaukreis gab, führten zu einer Diskussion auch im Gemeinderat
Appenweier. Es wurde beschlossen, wie künftig mit Zuwendungen an die
Gemeinde und an öffentliche Einrichtungen wie Kindergärten umzugehen
sei.
Von: Wolfgang Löhnig
Appenweier. In der Gemeinderatssitzung wurde aufgrund einer
Empfehlung des Gemeindetags Baden-Württemberg festgelegt, dass nur
der Bürgermeister Spenden einwerben darf. Werden anderen Personen
Spenden angeboten, müssen diese das Angebot an den Bürgermeister
weiterreichen.
Das gelte auch für Kleinspenden, so wurde beschlossen.
Kleinspenden dürfen einen Wert von 100 Euro nicht überschreiten.
Selbst bei Kuchenspenden an öffentliche Einrichtungen (Kindergärten)
seien künftig Listen anzulegen, die wie alle anderen Spenden vom
Gemeinderat zu genehmigen seien. Bürgermeister Hansjürgen Stein bat
um Nachsicht, wenn irgendwann einmal kurzfristig im Gremium über
Spenden zu beraten und diese zu genehmigen seien.
Auch wenn’s nicht auf der Tagesordnung stehe, bat er schon im
Vorfeld um Bearbeitung, denn manchmal sei es ganz eilig. Im
Nachhinein werde nämlich nichts genehmigt. Diese Erfahrung machte
der Bürgermeister, als er sich die Spenden zur Verlegung des
Kriegerdenkmals genehmigen lassen wollte.
Der Bericht über eine Begehung des Altenpflegeheims »St. Martin«
Urloffen wurde den Räten schriftlich zur Kenntnis gebracht. Mit
Heimleiter Thomas Ritter freuten sich die Ratsmitglieder über die
positive Bewertung.
»Die Bewohner hinterlassen einen gepflegten und zufriedenen
Eindruck«, wurde dem Heim bestätigt. Lediglich für Ute Hohmann-Klose
stellte sich die Frage, ob das derzeitige Verhältnis Fachpflege- und
Pflegekraft von 50 zu 50 Prozent nicht zu Gunsten der
Fachpflegekräfte verschoben werden sollte. Gerade bei der Häufigkeit
der Demenz-Pflegefälle und mit Patienten hoher Pflegestufen sollte
ausgebildetes Personal in stärkerem Umfang zur Verfügung stehen.
Die Anhebung der Pflegestufen bei den Altenheimbewohnern, so der
Bürgermeister, sei nicht auf einen verschlechterten
Gesundheitszustand der Bewohner zurückzuführen, sondern auf den
Erfolg der Verwaltung. eine adäquate Einstufung bei den Pflegestufen
zu erzielen. Das Verhältnis der Pflegekräfte untereinander liege
durchaus über dem gesetzlich geforderten Rahmen, so Stein.
Dass man in Urloffen die Demenzkranken zusammen mit den anderen
Bewohnern betreue, gehöre zum Konzept der Einrichtung, diese nicht
abzusondern, sondern zu integrieren, erläuterte Anita Herrmann.
In Urloffen habe man bewusst eine offene Einrichtung geschaffen, man
halte es nicht für sinnvoll, dass Demenzkranke vor verschlossenen
Türen stehen.
Dass für sinnvolle Beschäftigung gesorgt sei, zeige schon mal die
Anlage des Gartens. |