Ortsvorsteher Vollmer ließ Unterschriftstermin platzen
 
 
02.07.2004
 
Abstimmung über Abrundungssatzung / Langer Ämterweg wird befürchtet

Lang zogen sich die Beratungen für den Entwurf einer Abrundungssatzung für drei Bauplätze am Ortseingang von Nesselried im Ortschaftsrat hin. Am Ende stimmte die CDU geschlossen für einen von Matthäus Bayer vorgetragenen Entwurf, die zwei SPD-Ratsmitglieder dagegen.

Von: Löhnig

Appenweier-Nesselried (lö). Stellvertreter Karl Sauer hatte für den befangenen Ortsvorsteher Berthold Vollmer beim Tagesordnungspunkt »Abrundungssatzung« die Sitzungsleitung übernommen. Für ihn stand fest, den Tagesordnungspunkt zu verschieben. Mit seinem Ansinnen konnte sich Sauer aber nicht durchsetzen. Nach Auskunft von Hauptamtsleiter Fritz Langenecker hatte Vollmer nämlich einen Unterschriftstermin platzen lassen. Bei dem hätte er, so Sauer, die vom Gemeinderat geforderten zwei zusätzlich in den städtebaulichen Vertrag aufzunehmenden Punkte, nämlich eine dingliche Sicherung und eine Konventionalstrafe von 100 000 Euro, schriftlich akzeptieren sollen. Diese zwei Punkte sollen sicherstellen, dass die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) Vollmer nach Ausweisung der Bauplätze auch die Schweinezucht einstellt.
Für Vollmer steht fest, und das bekannte der im Zuhörerraum sitzende Ortsvorsteher auf Nachfrage, dass diese Punkte in den abzuschließenden städtebaulichen Vertrag aufgenommen werden. Und der werde unterschrieben.
Matthäus Bayer (Bauamt) machte den Räten klar, dass Festlegungen zur Abrundungssatzung diese ja noch lange nicht verbindlich machen. Da ist noch ein langer Ämterweg. Erst wenn der Antrag beim Landratsamt eingegangen sei, könne man auch den städtebaulichen Vertrag fertigen, machte er für den verhinderten Bürgermeister deutlich. Zusammen mit dem Ortschaftsrat entwickelte der Mitarbeiter des Bauamtes die Bebauungsvorschriften. Vor allem forderte Bayer eine penible Festlegung der Baugrenzen für jedes der zu bildenden Grundstücke. Damit wird sicher festgelegt, dass die Grundstücke »nach hinten nicht offen« sind.
Die Abrundungssatzung, so Bayer, sei die eine Sache, die Abmarkung der Grundstücke nämlich eine andere. Die Baugrundstücke müssen, da sie an der Kreisstraße liegen, 15 Meter von der Straße entfernt sein. Zwischen Straße und Bauplätzen liegt zudem noch der geplante Radweg. Die Firsthöhe wird zehn Meter betragen, die Traufhöhe 6,50 Meter. Bezugspunkt für die Gebäudehöhe wird der neu zu bauende Radweg sein. Als Maß der baulichen Nutzung sind zwei Vollgeschosse zulässig bei einer Grundflächenzahl von 0,4. Einzelhäuser oder Doppelhäuser sollen möglich sein.

 

zurück