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Lang
zogen sich die Beratungen für den Entwurf einer
Abrundungssatzung für drei Bauplätze am Ortseingang von
Nesselried im Ortschaftsrat hin. Am Ende stimmte die CDU
geschlossen für einen von Matthäus Bayer vorgetragenen
Entwurf, die zwei SPD-Ratsmitglieder dagegen.
Von: Löhnig
Appenweier-Nesselried (lö). Stellvertreter Karl Sauer hatte
für den befangenen Ortsvorsteher Berthold Vollmer beim
Tagesordnungspunkt »Abrundungssatzung« die Sitzungsleitung
übernommen. Für ihn stand fest, den Tagesordnungspunkt zu
verschieben. Mit seinem Ansinnen konnte sich Sauer aber
nicht durchsetzen. Nach Auskunft von Hauptamtsleiter Fritz
Langenecker hatte Vollmer nämlich einen Unterschriftstermin
platzen lassen. Bei dem hätte er, so Sauer, die vom
Gemeinderat geforderten zwei zusätzlich in den
städtebaulichen Vertrag aufzunehmenden Punkte, nämlich eine
dingliche Sicherung und eine Konventionalstrafe von 100 000
Euro, schriftlich akzeptieren sollen. Diese zwei Punkte
sollen sicherstellen, dass die Gesellschaft bürgerlichen
Rechts (GbR) Vollmer nach Ausweisung der Bauplätze auch die
Schweinezucht einstellt.
Für Vollmer steht fest, und das bekannte der im Zuhörerraum
sitzende Ortsvorsteher auf Nachfrage, dass diese Punkte in
den abzuschließenden städtebaulichen Vertrag aufgenommen
werden. Und der werde unterschrieben.
Matthäus Bayer (Bauamt) machte den Räten klar, dass
Festlegungen zur Abrundungssatzung diese ja noch lange nicht
verbindlich machen. Da ist noch ein langer Ämterweg. Erst
wenn der Antrag beim Landratsamt eingegangen sei, könne man
auch den städtebaulichen Vertrag fertigen, machte er für den
verhinderten Bürgermeister deutlich. Zusammen mit dem
Ortschaftsrat entwickelte der Mitarbeiter des Bauamtes die
Bebauungsvorschriften. Vor allem forderte Bayer eine penible
Festlegung der Baugrenzen für jedes der zu bildenden
Grundstücke. Damit wird sicher festgelegt, dass die
Grundstücke »nach hinten nicht offen« sind.
Die Abrundungssatzung, so Bayer, sei die eine Sache, die
Abmarkung der Grundstücke nämlich eine andere. Die
Baugrundstücke müssen, da sie an der Kreisstraße liegen, 15
Meter von der Straße entfernt sein. Zwischen Straße und
Bauplätzen liegt zudem noch der geplante Radweg. Die
Firsthöhe wird zehn Meter betragen, die Traufhöhe 6,50
Meter. Bezugspunkt für die Gebäudehöhe wird der neu zu
bauende Radweg sein. Als Maß der baulichen Nutzung sind zwei
Vollgeschosse zulässig bei einer Grundflächenzahl von 0,4.
Einzelhäuser oder Doppelhäuser sollen möglich sein.
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