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Auto- und Traktorfahrer müssen auf der B 28 zwischen Appenweier und Nußbach
keine getrennten Wege gehen. Ordnungsamtsleiter Chris-toph Lipps hat in der
Bauausschusssitzung am Montag bestätigt, dass Landwirte die Strecke weiter
nutzen dürfen, weil die Wirtschaftswege keine Alternative sind.
Von: Patric König
Oberkirch. Viele seiner Kollege aus Oberkirch und Lautenbach
hatten Landwirt Karl-Wendelin Spinner besorgt auf das Thema angesprochen.
Also fragte der CDU-Stadtrat am Montagabend in der Sitzung nach, ob auf der
B 28 zwischen Nußbach und Appenweier ein Fahrverbot eingerichtet wird.
Ordnungsamtsleiter Christoph Lipps hatte beruhigende Nachrichten für die
Bauern. Ein Verbot steht nicht zur Debatte, weil die Wirtschaftswege entlang
der B 28 nicht breit genug und von Richtung Kehl aus nur über Umwege, wie
das Appenweierer Industriegebiet, erreichbar seien.
Der Hintergrund der Geschichte: Michael Braun (CDU) hatte Anfang Juli in
einer Bauauschusssitzung angeregt, durch entsprechende Öffentlichkeitsarbeit
auf die Landwirte einzuwirken, die landwirtschaftlichen Wege entlang der B
28 zu nutzen (die ARZ berichtete). Er verwies auf die Verkehrsbehinderungen,
die sich durch die Traktoren ergeben würden.
Karl-Wendelin Spinner sagte gegenüber der ARZ offen, dass Traktoren »für
Autofahrer eine Behinderung sein könnten«. Allerdings sei auch ein
Lastwagen, der auf der B 28 fährt, noch immer zu langsam für die Autos. »Die
neuen Zugmaschinen laufen 40 oder 50 Stundenkilometer«, so groß sei der
Unterschied zu einem Lkw also nicht.
Zeitverlust für Bauern
Die B 28 stellt für die Bauern eine zentrale Verbindung dar: von
Richtung Appenweier zum Oberkircher Obstgroßmarkt, aus dem Renchtal in
Richtung Offenburg. Auf die Wirtschaftswege auszuweichen, bedeute für die
Landwirte Zeitverlust, so Spinner. »Auch unsere Zeit ist kostbar.« Richtung
Appenweier müsste man über Zusenhofen oder die Wege entlang der B 28 fahren.
Letztere seien keine echte Alternative, da auf ihm auch Radler fahren.
»Fahren Sie mal mit einem 2,40 Meter breiten Wagen auf dem Wirtschaftsweg
und dann kommt noch ein Radfahrer.«
Auch Christoph Lipps hatte sich in der Sitzung skeptisch geäußert, ob die
Breite des Wirtschaftsweges »für eine Mischnutzung« durch Rad- und
Traktorfahrer ausreiche. Er hatte seinen Standpunkt auch mit dem
Landratsamt, das die Aufsicht über die Bundesstraße hat, und der
Straßenmeisterei abgestimmt. Aus eigener Erfahrung weiß er, dass es manchmal
zu Behinderungen durch Traktoren kommt, »doch es geht nicht anders wegen
fehlender Alternativen«, sagte er auf ARZ-Anfrage.
Ganz anders sieht das auf dem Abschnitt zwischen Nußbach und dem
Oberkircher Kreisel aus. Er ist als Kraftfahrzeugstraße nur für Fahrzeuge
freigegeben, die bauartbedingt eine Höchstgeschwindigkeit von mehr als 60
Stundenkilometern haben. Langsamere Fahrzeuge werden hier über die alte B 28
durch Nußbach umgeleitet.
Rücksichtnahme wichtig
Wo Traktoren und Autos keine getrennten Wege gehen müssen, appelliert
Spinner an die Verkehrsteilnehmer, Rücksicht aufeinander zu nehmen. Er
selbst fahre nicht zur Hauptverkehrszeit mit dem Traktor auf der B 28 und
weiche auch auf die Abbiegespur aus, um Autos vorbeizulassen.
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