15.09.2005
Landwirte dürfen weiter B 28 nutzen
Kein Fahrverbot für Zugmaschinen zwischen Appenweier und Nußbach / Lipps: »Keine Alternativen«


Auto- und Traktorfahrer müssen auf der B 28 zwischen Appenweier und Nußbach keine getrennten Wege gehen. Ordnungsamtsleiter Chris-toph Lipps hat in der Bauausschusssitzung am Montag bestätigt, dass Landwirte die Strecke weiter nutzen dürfen, weil die Wirtschaftswege keine Alternative sind.

Von: Patric König

Oberkirch. Viele seiner Kollege aus Oberkirch und Lautenbach hatten Landwirt Karl-Wendelin Spinner besorgt auf das Thema angesprochen. Also fragte der CDU-Stadtrat am Montagabend in der Sitzung nach, ob auf der B 28 zwischen Nußbach und Appenweier ein Fahrverbot eingerichtet wird. Ordnungsamtsleiter Christoph Lipps hatte beruhigende Nachrichten für die Bauern. Ein Verbot steht nicht zur Debatte, weil die Wirtschaftswege entlang der B 28 nicht breit genug und von Richtung Kehl aus nur über Umwege, wie das Appenweierer Industriegebiet, erreichbar seien.

Der Hintergrund der Geschichte: Michael Braun (CDU) hatte Anfang Juli in einer Bauauschusssitzung angeregt, durch entsprechende Öffentlichkeitsarbeit auf die Landwirte einzuwirken, die landwirtschaftlichen Wege entlang der B 28 zu nutzen (die ARZ berichtete). Er verwies auf die Verkehrsbehinderungen, die sich durch die Traktoren ergeben würden.

Karl-Wendelin Spinner sagte gegenüber der ARZ offen, dass Traktoren »für Autofahrer eine Behinderung sein könnten«. Allerdings sei auch ein Lastwagen, der auf der B 28 fährt, noch immer zu langsam für die Autos. »Die neuen Zugmaschinen laufen 40 oder 50 Stundenkilometer«, so groß sei der Unterschied zu einem Lkw also nicht.

Zeitverlust für Bauern
Die B 28 stellt für die Bauern eine zentrale Verbindung dar: von Richtung Appenweier zum Oberkircher Obstgroßmarkt, aus dem Renchtal in Richtung Offenburg. Auf die Wirtschaftswege auszuweichen, bedeute für die Landwirte Zeitverlust, so Spinner. »Auch unsere Zeit ist kostbar.« Richtung Appenweier müsste man über Zusenhofen oder die Wege entlang der B 28 fahren. Letztere seien keine echte Alternative, da auf ihm auch Radler fahren. »Fahren Sie mal mit einem 2,40 Meter breiten Wagen auf dem Wirtschaftsweg und dann kommt noch ein Radfahrer.«

Auch Christoph Lipps hatte sich in der Sitzung skeptisch geäußert, ob die Breite des Wirtschaftsweges »für eine Mischnutzung« durch Rad- und Traktorfahrer ausreiche. Er hatte seinen Standpunkt auch mit dem Landratsamt, das die Aufsicht über die Bundesstraße hat, und der Straßenmeisterei abgestimmt. Aus eigener Erfahrung weiß er, dass es manchmal zu Behinderungen durch Traktoren kommt, »doch es geht nicht anders wegen fehlender Alternativen«, sagte er auf ARZ-Anfrage.

Ganz anders sieht das auf dem Abschnitt zwischen Nußbach und dem Oberkircher Kreisel aus. Er ist als Kraftfahrzeugstraße nur für Fahrzeuge freigegeben, die bauartbedingt eine Höchstgeschwindigkeit von mehr als 60 Stundenkilometern haben. Langsamere Fahrzeuge werden hier über die alte B 28 durch Nußbach umgeleitet.

Rücksichtnahme wichtig
Wo Traktoren und Autos keine getrennten Wege gehen müssen, appelliert Spinner an die Verkehrsteilnehmer, Rücksicht aufeinander zu nehmen. Er selbst fahre nicht zur Hauptverkehrszeit mit dem Traktor auf der B 28 und weiche auch auf die Abbiegespur aus, um Autos vorbeizulassen.


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