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Die Jugendstrafkammer des Offenburger Landgerichts hat
einen 18 und einen 19 Jahre alten Posträuber zu Haftstrafen um die
zwei Jahre auf Bewährung verurteilt. Das Gericht sah es als erwiesen
an, dass die beiden im November 2005 die Postagentur in Appenweier
überfallen hatten.
Von: Thomas Reizel
Offenburg/Appenweier. Vor rund sieben Monaten spielten sich in
Appenweier dramatische Szenen ab. Zwei maskierte Männer betraten die
Postagentur, einer hielt der Angestellten eine Schreckschusswaffe
vor die Nase. »Das Duo erbeutete 32 000 Euro«, sagte Eugen Endress,
Vorsitzender Richter der Jugendstrafkammer auf Anfrage der
Mittelbadischen Presse.
Endress führte weiter aus, dass die Jugendlichen nach dem
Überfall das Geld zunächst in der Wohnung des Jüngeren deponieren
wollten. Dies sei den Räubern aber zu heiß geworden. »Dann haben sie
das Geld genommen und an einem Baum bei Nussbach vergraben«,
erzählte der Vorsitzende Richter weiter.
Eines Tages habe es der Jüngere wieder holen wollen und hatte
eine Schaufel dabei. Doch irgendwie muss sich der 18-Jährige sehr
auffällig verhalten haben. Jedenfalls verständigte ein Passant
sicherheitshalber mal die Polizei. Die überprüfte den Jungen auch,
doch das Geld war noch unter der Erde.
Ein paar Tage später holte er es schließlich mit seinem Kumpel
und sie deponierten die 32 000 Euro in dessen Wohnung. Die Eltern
haben davon nichts mitbekommen. Auf die Frage, ob das Geld denn
wieder aufgetaucht ist, sagte Endress: »Vor Gericht wurde gesagt,
dass die beiden 10 000 Euro an Kumpels verliehen haben und den Rest
für ein paar Drogen, Taxifahrten, Disko, Klamotten und so weiter
verjubelt hätten.« Ob das auch stimmt, vermochte Eugen Endress nicht
zu beurteilen.
Der Jüngere erhielt ein Jahr und neun Monate auf Bewährung, sein
Komplize zwei Jahre. Die Urteile sind rechtskräftig und entsprechen
im Wesentlichen dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Die hatte für den
19-Jährigen auf zwei Jahre und zwei Monate ohne Bewährung plädiert,
für den 18-Jährigen auf ein Jahr und zehn Monate.
Fünf Monate U-Haft
Strafmildernd wertete das Gericht, dass die beiden jungen Männer
bereits fünf Monate in Untersuchungshaft saßen und geständig waren.
In das Urteil eingeflossen ist eine Schlägerei im Appenweierer
Jugendzentrum. Dort hatten die beiden im Oktober 2005 einen Gast
erheblich verletzt.
Mit dem gestrigen Richterspruch ist nach dem Raubüberfall im März
2005 der zweite Überfall auf die Appenweierer Postagentur, die
damals noch am Kirchplatz lag, juristisch aufgearbeitet. Für den
dritten Überfall, im Dezember 2005, steht der Prozess noch aus, die
Täter sind gefasst. Es handelt sich um andere als die Verurteilten. |