11.05.2006
Bewährungsstrafen für Post-Räuber
Prozess nach Überfall in Appenweier.
 

Die Jugendstrafkammer des Offenburger Landgerichts hat einen 18 und einen 19 Jahre alten Posträuber zu Haftstrafen um die zwei Jahre auf Bewährung verurteilt. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die beiden im November 2005 die Postagentur in Appenweier überfallen hatten.

Von: Thomas Reizel

Offenburg/Appenweier. Vor rund sieben Monaten spielten sich in Appenweier dramatische Szenen ab. Zwei maskierte Männer betraten die Postagentur, einer hielt der Angestellten eine Schreckschusswaffe vor die Nase. »Das Duo erbeutete 32 000 Euro«, sagte Eugen Endress, Vorsitzender Richter der Jugendstrafkammer auf Anfrage der Mittelbadischen Presse.

Endress führte weiter aus, dass die Jugendlichen nach dem Überfall das Geld zunächst in der Wohnung des Jüngeren deponieren wollten. Dies sei den Räubern aber zu heiß geworden. »Dann haben sie das Geld genommen und an einem Baum bei Nussbach vergraben«, erzählte der Vorsitzende Richter weiter.

Eines Tages habe es der Jüngere wieder holen wollen und hatte eine Schaufel dabei. Doch irgendwie muss sich der 18-Jährige sehr auffällig verhalten haben. Jedenfalls verständigte ein Passant sicherheitshalber mal die Polizei. Die überprüfte den Jungen auch, doch das Geld war noch unter der Erde.

Ein paar Tage später holte er es schließlich mit seinem Kumpel und sie deponierten die 32 000 Euro in dessen Wohnung. Die Eltern haben davon nichts mitbekommen. Auf die Frage, ob das Geld denn wieder aufgetaucht ist, sagte Endress: »Vor Gericht wurde gesagt, dass die beiden 10 000 Euro an Kumpels verliehen haben und den Rest für ein paar Drogen, Taxifahrten, Disko, Klamotten und so weiter verjubelt hätten.« Ob das auch stimmt, vermochte Eugen Endress nicht zu beurteilen.

Der Jüngere erhielt ein Jahr und neun Monate auf Bewährung, sein Komplize zwei Jahre. Die Urteile sind rechtskräftig und entsprechen im Wesentlichen dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Die hatte für den 19-Jährigen auf zwei Jahre und zwei Monate ohne Bewährung plädiert, für den 18-Jährigen auf ein Jahr und zehn Monate.

Fünf Monate U-Haft
Strafmildernd wertete das Gericht, dass die beiden jungen Männer bereits fünf Monate in Untersuchungshaft saßen und geständig waren. In das Urteil eingeflossen ist eine Schlägerei im Appenweierer Jugendzentrum. Dort hatten die beiden im Oktober 2005 einen Gast erheblich verletzt.

Mit dem gestrigen Richterspruch ist nach dem Raubüberfall im März 2005 der zweite Überfall auf die Appenweierer Postagentur, die damals noch am Kirchplatz lag, juristisch aufgearbeitet. Für den dritten Überfall, im Dezember 2005, steht der Prozess noch aus, die Täter sind gefasst. Es handelt sich um andere als die Verurteilten.


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