01.12.2005
Stein: »Das ist eine Diktatur«
Nachmeldung der Vogelschutzgebiete sorgte im Bezirksbeirat für Aufregung

 

Wirklich entscheiden in Sachen »Nachmeldung von Vogelschutzgebieten« können weder Bezirksbeirat, noch Gemeinderat oder Verwaltung. Das wurde in der Sitzung vom Montag deutlich. Es ist nicht einmal eine Zustimmung gefordert, in begründeten Fällen kann die Gemeinde nur beantragen, ein Gebiet rauszunehmen.

Von: Wolfgang Löhnig

Appenweier. Intensiv und ausführlich diskutierte der Bezirksbeirat am Montag die Vorgehensweise des Landes bei der »Nachmeldung der Vogelschutzgebiete«. Man war mit der Zeitspanne nicht einverstanden, in der das Projekt beim Land »auf Eis« lag und mit welch kurzen Terminen jetzt die Gemeinden konfrontiert werden. »Das ist keine Anhörung, das ist Diktatur«, so Bürgermeister Hansjürgen Stein. Die Frist zur Stellungnahme läuft am 23. Dezember ab. Deshalb die ursprünglich nicht geplante Sitzung des Bezirksbeirates.

Revierleiter Hubert Huber erläuterte das Ziel der EU-Vogelschutzrichtlinie, nämlich den Erhalt und die Verbesserung einer lebenswerten Umwelt. 1979 wurde die Richtlinie erlassen. 2001 hat Baden-Württemberg eine Gebietsmeldung gemacht, aber mit zu wenigen und zu kleinen Gebieten. 4,9 Prozent der Landesfläche wurden gemeldet. Das Land muss nachmelden, um Strafzahlungen an die EU zu vermeiden.

Die Gemeinde ist bei der Meldung von drei miteinander verbundenen Vogelschutzgebieten (Korker Wald, Rench- und Kammbach-Niederung) betroffen. Eine Fläche von insgesamt 6518 Hektar, die grundwassernah liegt und teilweise aus vermoorten Niederungen besteht, tangiert auch Appenweier und Urloffen.

»Besucherlenkung«
Es gebe ein Beeinträchtigungs- und Störungsverbot, naturnahe Waldwirtschaft sei vorgeschrieben, Gebüsche und Hecken an Waldrändern, Bächen und Gräben seien erforderlich, Störungen in Brutgebieten durch »Besucherlenkung« zu vermeiden, die Landwirtschaft erhalte Fördergelder bei extensiver Bewirtschaftung und eine Nutzungsänderung (Aufforstung: Wiesenumbruch) sei vorher zu prüfen, so Huber.

Für Klemens Sauer sind all diese Vorschriften eine »Enteignung« der privaten Besitzer, da so belastete Grundstücke sicher nicht zum vollen Preis verkauft werden können. Zudem sei man in der Region bereits übers Maß betroffen. FFH-Gebiete, Verkehrswege und das größte ausgewiesene Überschwemmungsgebiet im Land tangieren die Landwirtschaft. Sauer forderte, erst die betroffenen Bürger zu fragen und dann die Vergrößerung des Vogelschutzgebietes im Bezirksbeirat zu beraten. »Geht nicht«, konterte Stein und verwies auf die Abgabefrist. Er bestätigte die Aussage Sauers zur Retentionsfläche: »Außerhalb der Rhein-Polder und dem Rheinvorland haben wir die größte Retentionsfläche im Land.« Siegfried Stettenbenz fand es nicht richtig, die Betroffenen im Vorfeld zu fragen, Hoffnungen auf Änderungen zu schüren, wenn keine Aussicht darauf besteht. Hans-Peter Wiedemer sprach sich für eine Entscheidung aus, »sollten wir uns nicht äußern, haben wir die schlechtere Position«. Für Ludwig Kornmeier war der Vorschlag der Landesregierung ausgewogen: »Es wurde nicht willkürlich entschieden, natürliche Gegebenheiten berücksichtigt.«

Abschließend widersprach Klemens Sauer Steins Vorwurf an das Land, es habe die Angelegenheit verschleppt. »Im Gegenteil, wir haben fünf Jahre lang davon profitiert«, verwies er auf den Bau der Kläranlage und der Kartbahn.

Einigkeit herrschte beim Beschluss, dass Kartbahn und Kläranlage als bebautes Gelände aus dem Vogelschutzgebiet herausgenommen werden sollen, man mit der Verfahrensart nicht einverstanden sei und die enteignungsgleiche Wertminderung der Privatgrundstücke so nicht hinnehmen könne.


zurück