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Wirklich entscheiden in Sachen »Nachmeldung von
Vogelschutzgebieten« können weder Bezirksbeirat, noch Gemeinderat oder
Verwaltung. Das wurde in der Sitzung vom Montag deutlich. Es ist nicht
einmal eine Zustimmung gefordert, in begründeten Fällen kann die Gemeinde
nur beantragen, ein Gebiet rauszunehmen.
Von: Wolfgang Löhnig
Appenweier. Intensiv und ausführlich diskutierte der
Bezirksbeirat am Montag die Vorgehensweise des Landes bei der »Nachmeldung
der Vogelschutzgebiete«. Man war mit der Zeitspanne nicht einverstanden, in
der das Projekt beim Land »auf Eis« lag und mit welch kurzen Terminen jetzt
die Gemeinden konfrontiert werden. »Das ist keine Anhörung, das ist
Diktatur«, so Bürgermeister Hansjürgen Stein. Die Frist zur Stellungnahme
läuft am 23. Dezember ab. Deshalb die ursprünglich nicht geplante Sitzung
des Bezirksbeirates.
Revierleiter Hubert Huber erläuterte das Ziel der
EU-Vogelschutzrichtlinie, nämlich den Erhalt und die Verbesserung einer
lebenswerten Umwelt. 1979 wurde die Richtlinie erlassen. 2001 hat
Baden-Württemberg eine Gebietsmeldung gemacht, aber mit zu wenigen und zu
kleinen Gebieten. 4,9 Prozent der Landesfläche wurden gemeldet. Das Land
muss nachmelden, um Strafzahlungen an die EU zu vermeiden.
Die Gemeinde ist bei der Meldung von drei miteinander
verbundenen Vogelschutzgebieten (Korker Wald, Rench- und Kammbach-Niederung)
betroffen. Eine Fläche von insgesamt 6518 Hektar, die grundwassernah liegt
und teilweise aus vermoorten Niederungen besteht, tangiert auch Appenweier
und Urloffen.
»Besucherlenkung«
Es gebe ein Beeinträchtigungs- und Störungsverbot, naturnahe Waldwirtschaft
sei vorgeschrieben, Gebüsche und Hecken an Waldrändern, Bächen und Gräben
seien erforderlich, Störungen in Brutgebieten durch »Besucherlenkung« zu
vermeiden, die Landwirtschaft erhalte Fördergelder bei extensiver
Bewirtschaftung und eine Nutzungsänderung (Aufforstung: Wiesenumbruch) sei
vorher zu prüfen, so Huber.
Für Klemens Sauer sind all diese Vorschriften eine
»Enteignung« der privaten Besitzer, da so belastete Grundstücke sicher nicht
zum vollen Preis verkauft werden können. Zudem sei man in der Region bereits
übers Maß betroffen. FFH-Gebiete, Verkehrswege und das größte ausgewiesene
Überschwemmungsgebiet im Land tangieren die Landwirtschaft. Sauer forderte,
erst die betroffenen Bürger zu fragen und dann die Vergrößerung des
Vogelschutzgebietes im Bezirksbeirat zu beraten. »Geht nicht«, konterte
Stein und verwies auf die Abgabefrist. Er bestätigte die Aussage Sauers zur
Retentionsfläche: »Außerhalb der Rhein-Polder und dem Rheinvorland haben wir
die größte Retentionsfläche im Land.« Siegfried Stettenbenz fand es nicht
richtig, die Betroffenen im Vorfeld zu fragen, Hoffnungen auf Änderungen zu
schüren, wenn keine Aussicht darauf besteht. Hans-Peter Wiedemer sprach sich
für eine Entscheidung aus, »sollten wir uns nicht äußern, haben wir die
schlechtere Position«. Für Ludwig Kornmeier war der Vorschlag der
Landesregierung ausgewogen: »Es wurde nicht willkürlich entschieden,
natürliche Gegebenheiten berücksichtigt.«
Abschließend widersprach Klemens Sauer Steins Vorwurf an
das Land, es habe die Angelegenheit verschleppt. »Im Gegenteil, wir haben
fünf Jahre lang davon profitiert«, verwies er auf den Bau der Kläranlage und
der Kartbahn.
Einigkeit herrschte beim Beschluss, dass Kartbahn und
Kläranlage als bebautes Gelände aus dem Vogelschutzgebiet herausgenommen
werden sollen, man mit der Verfahrensart nicht einverstanden sei und die
enteignungsgleiche Wertminderung der Privatgrundstücke so nicht hinnehmen
könne. |