18.10.2005
Zugfahrt endete mit Bewährungsstrafe
25-jähriger wegen Körperverletzung verurteilt / Angeklagter hatte Zugbegleiter beleidigt und attackiert


Es war am Vormittag des 27. Oktober 2004, als ein junges Paar in Appenweier in den Zug stieg, um zum Arzt nach Achern zu fahren. Nicht nur, dass die Fahrt in Renchen bereits zu Ende war.

Oberkirch. Folgt man den Erklärungen des Angeklagten, der sich vor dem Amtsgericht Oberkirch wegen gefährlicher Körperverletzung verantworten musste, so wollte er am Bahnhof Appenweier für 2,40 Euro eine Fahrkarte nach Achern erwerben. Doch der Automat streikte, er nahm den 20-Euro-Schein nicht an. Also stieg der Angeklagte mit seiner damaligen Freundin, die eine Monatskarte besaß, in den Zug und streckte dem Zugbegleiter den Geldschein zur Nachzahlung hin. Dieser ließ sich nicht auf einen nachträglichen Fahrkartenverkauf ein. Er sei von der Bahn untersagt, sagte er.

Vielmehr nahm er die 20 Euro und forderte weitere 20 wegen »Schwarzfahrens«. Der Angeklagte schnappte sich sein Geld wieder, man diskutierte heftig und fand sogar ein Pärchen mit einem Baden-Württemberg-Ticket, bei dem der Angeklagte kostenlos hätte mitfahren können. Doch auf die Bildung einer so spontanen Gemeinschaft ließ sich der Zugbegleiter nicht ein. Die Auseinandersetzung eskalierte. Der Zugbegleiter rief die Polizei und setzte den Angeklagten in Renchen vor die Tür. Dieser wehrte sich mit üblen Ausdrücken und Fußtritten, die an den Beinen Schürfungen hinterließen. Der Zugbegleiter ließ sie ärztlich bestätigen. Beim Rauswurf war die Freundin mit Mühen gefolgt.

Keine Fahrkarte
Die Schilderung des Zugbegleiters sah ganz anders aus. Er hob darauf ab, dass der Angeklagte keine Fahrkarte besessen und deshalb unberechtigt den Zug bestiegen habe. Basta! Dabei musste er sich vorhalten lassen, dass andere Schaffner im Zug sehr wohl Fahrkarten verkaufen, wenn auch mit einem kleinen Aufschlag. Die Zeugenaussagen brachten wenig Licht in das Dunkel. Dabei sagten der Zugbegleiter, die damalige Freundin des Angeklagten, eine Mitreisende und der ermittelnde Polizist aus. Sie hatten aber meistens nur Bruchstücke mitgekriegt.

Der Angeklagte versicherte, dass ihm die ganze Geschichte leid tue, doch fiel bei ihm negativ ins Gewicht, dass er bereits mehrfach wegen Beleidigung und Körperverletzung vor Gericht stand. »Die bisher verhängten Geldstrafen hatten keine Wirkung«, sagte denn auch die Vertreterin der Staatsanwaltschaft, die drei Monate Gefängnis ohne Bewährung forderte. Richterin Stefanie Riggert erkannte in ihrem Urteil auf sechs Wochen Freiheitsstrafe, die zur Bewährung ausgesetzt werden, sowie auf eine Geldauflage von 500 Euro, zahlbar an den Bezirksverein für soziale Rechtspflege in Kehl.


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