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Es war am Vormittag des 27. Oktober 2004, als ein junges Paar in Appenweier
in den Zug stieg, um zum Arzt nach Achern zu fahren. Nicht nur, dass die
Fahrt in Renchen bereits zu Ende war.
Oberkirch. Folgt man den Erklärungen des Angeklagten, der sich vor
dem Amtsgericht Oberkirch wegen gefährlicher Körperverletzung verantworten
musste, so wollte er am Bahnhof Appenweier für 2,40 Euro eine Fahrkarte nach
Achern erwerben. Doch der Automat streikte, er nahm den 20-Euro-Schein nicht
an. Also stieg der Angeklagte mit seiner damaligen Freundin, die eine
Monatskarte besaß, in den Zug und streckte dem Zugbegleiter den Geldschein
zur Nachzahlung hin. Dieser ließ sich nicht auf einen nachträglichen
Fahrkartenverkauf ein. Er sei von der Bahn untersagt, sagte er.
Vielmehr nahm er die 20 Euro und forderte weitere 20 wegen »Schwarzfahrens«.
Der Angeklagte schnappte sich sein Geld wieder, man diskutierte heftig und
fand sogar ein Pärchen mit einem Baden-Württemberg-Ticket, bei dem der
Angeklagte kostenlos hätte mitfahren können. Doch auf die Bildung einer so
spontanen Gemeinschaft ließ sich der Zugbegleiter nicht ein. Die
Auseinandersetzung eskalierte. Der Zugbegleiter rief die Polizei und setzte
den Angeklagten in Renchen vor die Tür. Dieser wehrte sich mit üblen
Ausdrücken und Fußtritten, die an den Beinen Schürfungen hinterließen. Der
Zugbegleiter ließ sie ärztlich bestätigen. Beim Rauswurf war die Freundin
mit Mühen gefolgt.
Keine Fahrkarte
Die Schilderung des Zugbegleiters sah ganz anders aus. Er hob darauf ab,
dass der Angeklagte keine Fahrkarte besessen und deshalb unberechtigt den
Zug bestiegen habe. Basta! Dabei musste er sich vorhalten lassen, dass
andere Schaffner im Zug sehr wohl Fahrkarten verkaufen, wenn auch mit einem
kleinen Aufschlag. Die Zeugenaussagen brachten wenig Licht in das Dunkel.
Dabei sagten der Zugbegleiter, die damalige Freundin des Angeklagten, eine
Mitreisende und der ermittelnde Polizist aus. Sie hatten aber meistens nur
Bruchstücke mitgekriegt.
Der Angeklagte versicherte, dass ihm die ganze Geschichte leid tue, doch
fiel bei ihm negativ ins Gewicht, dass er bereits mehrfach wegen Beleidigung
und Körperverletzung vor Gericht stand. »Die bisher verhängten Geldstrafen
hatten keine Wirkung«, sagte denn auch die Vertreterin der
Staatsanwaltschaft, die drei Monate Gefängnis ohne Bewährung forderte.
Richterin Stefanie Riggert erkannte in ihrem Urteil auf sechs Wochen
Freiheitsstrafe, die zur Bewährung ausgesetzt werden, sowie auf eine
Geldauflage von 500 Euro, zahlbar an den Bezirksverein für soziale
Rechtspflege in Kehl.
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