die Ortenauer Energieagentur
das Wärmegesetz
Die Ortenauer Energieagentur informiert über das Wärmegesetz zur Nutzung Erneuerbarer Energien in Baden-Württemberg
Ab 1. Januar 2010 müssen bei der Erneuerung der zentralen Heizungsanlage in Wohngebäuden 10% der Wärme mit Erneuerbaren Energien erzeugt werden.
Ziel des Landesgesetzes ist der Klimaschutz und die Schonung fossiler Energiereserven. Dazu soll bis 2020 der Anteil Erneuerbarer Energien an der Wärmeversorgung in Baden-Württemberg von 8 auf 16% verdoppelt werden.
Zulässige Energieformen für den vorgeschriebenen Anteil Erneuerbarer Energien sind:
• Solarenergie (mit 0,04 m² Kollektorfläche pro Quadratmeter Wohnfläche)
• Holzkessel (Zentralheizung mit Pellets oder Scheitholz)
• Holzöfen (wenn mind. 25% der Wohnfläche damit überwiegend beheizt werden oder bei Ausstattung mit einem Wärmeübertrager auf den Heizungspuffer)
• Beimischung von 10% Bioöl oder Biogas (über Spezialtarife der Energieversorgungsunternehmen möglich)
• Wärmepumpen (bei elektrischen Antrieb mit einer Jahresarbeitszahl von mindestens 3,5)
Der Pflichtanteil Erneuerbarer Energien kann auch ersatzweise erfüllt werden durch eine der folgenden Maßnahmen:
• Besonders gute Wärmedämmung des Dachs oder der Fassade bzw. eine Gesamtsanierung mit gestaffelten Anforderungen abhängig vom Alter des Gebäudes. Diese Maßnahme wird auch nachträglich angerechnet!
• Installation einer Heizungsanlage mit Kraft-Wärme-Kopplung (technische Mindestanforderungen berücksichtigen!)
• Anschluss an ein Nah oder Fernwärmenetz das mit Kraft-Wärme-Kopplung oder Erneuerbaren Energien betrieben wird.
•
Errichtung einer Photovoltaikanlage (falls kein Platz mehr für eine
solarthermische Anlage bleibt)
Ausnahmen von der Nutzungspflicht sind möglich aus baulichen oder technischen Gründen, bei Denkmalschutz oder unbilligen finanziellen Härten.
Die Nutzung Erneuerbarer Energien wird über das Marktanreizprogramm der
BAFA bzw. im Rahmen der Gebäudesanierung von der KfW-Bank gefördert. Auch
eine Kombination mit dem Landesprogramm: „Wohnen mit Zukunft: Erneuerbare
Energien“ über die L-Bank ist möglich. Lassen sie sich beraten!
Im Rahmen ihrer Erstberatung informiert die Ortenauer Energieagentur neutral und kostenfrei über das Wärmegesetz und die aktuellen Förderprogramme.
Weiteres Infomaterial und eine Liste der Energieberater, die einen Energiesparcheck bzw. eine Vor-Ort-Beratung in der Ortenau durchführen, hält die Ortenauer Energieagentur für sie bereit.
wichtige und nützliche Infos unter Service / downloads