Erteilung einer Maklererlaubnis


Zur Ausübung folgender Tätigkeiten bedarf es einer Erlaubnis nach § 34c der Gewerbeordnung:

  • Bauträger

  • Baubetreuer

  • Vermittlung von Grundstücken, Wohnräumen, grundstücksgleichen Rechten, gewerblichen Räumen

  • Vermittlung von Darlehen, Kapitalanlagen, sonstigen Vermögensanlagen

Unterlagen:

  • Antragsformular

  • Polizeiliches Führungszeugnis (Einwohnermeldeamt)

  • Auszug aus dem Gewerbezentralregister (Einwohnermeldeamt)

  • Bestätigung, dass kein Eintrag in einer Schuldnerkartei des Amtsgerichts vorliegt

  • Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts

  • Unbedenklichkeitsbescheinigung der Stadtkasse

  • Antragsformular und Fragebogen

  • Bei Firmen: Auszug aus dem Gesellschaftsvertrag

Kosten:
Je nach Tätigkeit


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