Reisegewerbekarte


Ein Reisegewerbe betreibt, wer gewerbsmäßig ohne vorhergehende Bestellung außerhalb seiner gewerblichen Niederlassung (§ 42 Abs. 2) oder ohne eine solche zu haben selbständig oder unselbständig in eigener Person Waren anbietet oder Bestellungen bzw. Leistungen anbietet oder aufsucht sowie selbständig unterhaltende Tätigkeiten als Schausteller ausübt.

Die Reisegewerbekarte wird auf Widerruf erteilt.

Unterlagen:

  • Polizeiliches Führungszeugnis (Einwohnermeldeamt)

  • Auszug aus dem Gewerbezentralregister (Einwohnermeldeamt)

  • Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts

  • Passbild

Kosten:
1 Jahr 51,13 €
3 Jahre 102,26 €
5 Jahre 127,83 €
unbefristet 153,39 €

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