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Ein Reisegewerbe betreibt, wer gewerbsmäßig ohne vorhergehende Bestellung
außerhalb seiner gewerblichen Niederlassung (§ 42 Abs. 2) oder ohne eine
solche zu haben selbständig oder unselbständig in eigener Person Waren
anbietet oder Bestellungen bzw. Leistungen anbietet oder aufsucht sowie
selbständig unterhaltende Tätigkeiten als Schausteller ausübt.
Die Reisegewerbekarte wird auf Widerruf erteilt.
Unterlagen:
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Polizeiliches Führungszeugnis
(Einwohnermeldeamt)
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Auszug aus dem
Gewerbezentralregister (Einwohnermeldeamt)
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Unbedenklichkeitsbescheinigung des
Finanzamts
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Passbild
Kosten:
1 Jahr 51,13 €
3 Jahre 102,26 €
5 Jahre 127,83 €
unbefristet 153,39 € |