|
Eine Bewachungserlaubnis benötigt, wer gewerbsmäßig Leben oder Eigentum
fremder Personen bewachen will.
Dies gilt auch für Kaufhausdetektive.
Unterlagen:
-
Formloser Antrag mit Angaben zum
Wohnsitz während der letzten 3 Monate
-
Bescheinigung der IHK (Industrie- u.
Handelskammer), dass eine Unterrichtung erfolgt ist über die zur Ausübung
des Bewachungsgewerbes erforderlichen Vorschriften
-
Nachweis, dass die für den
Gewerbebetrieb erforderlichen Mittel oder entsprechende Sicherheiten
vorliegen (z.B. Sparguthaben, Bankauskunft, Bankbürgschaft über 12.500,-
EUR)
-
Nachweis, dass eine
Haftpflichtversicherung gemäß § 6 Bewachungsverordnung vorliegt - mit
folgenden Mindestbeträgen:
für Personenschäden: 1.000.000,- EUR
für Sachschäden: 250.000,- EUR
für das Abhandenkommen bewachter Sachen: 15.000,- EUR
für reine Vermögensschäden 12.500,- EUR
-
aktueller Auszug aus dem
Gewerbezentralregister
-
aktuelles Führungszeugnis
-
aktuelle
Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Finanzamt
-
Bescheinigung des
Wohnsitz-Amtsgerichts, dass kein Eintrag in der Schuldnerkartei besteht
-
Bescheinigung der
Wohnsitz-Gemeindekasse, dass keine Rückstände bestehen
|