Erteilung einer Bewachungserlaubnis


Eine Bewachungserlaubnis benötigt, wer gewerbsmäßig Leben oder Eigentum fremder Personen bewachen will.
Dies gilt auch für Kaufhausdetektive.

Unterlagen:

  • Formloser Antrag mit Angaben zum Wohnsitz während der letzten 3 Monate

  • Bescheinigung der IHK (Industrie- u. Handelskammer), dass eine Unterrichtung erfolgt ist über die zur Ausübung des Bewachungsgewerbes erforderlichen Vorschriften

  • Nachweis, dass die für den Gewerbebetrieb erforderlichen Mittel oder entsprechende Sicherheiten vorliegen (z.B. Sparguthaben, Bankauskunft, Bankbürgschaft über 12.500,- EUR)

  • Nachweis, dass eine Haftpflichtversicherung gemäß § 6 Bewachungsverordnung vorliegt - mit folgenden Mindestbeträgen:

für Personenschäden: 1.000.000,- EUR
für Sachschäden: 250.000,- EUR
für das Abhandenkommen bewachter Sachen: 15.000,- EUR
für reine Vermögensschäden 12.500,- EUR

  • aktueller Auszug aus dem Gewerbezentralregister

  • aktuelles Führungszeugnis

  • aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Finanzamt

  • Bescheinigung des Wohnsitz-Amtsgerichts, dass kein Eintrag in der Schuldnerkartei besteht

  • Bescheinigung der Wohnsitz-Gemeindekasse, dass keine Rückstände bestehen


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