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Bei Verlust oder Unbrauchbarkeit der Lohnsteuerkarte können Sie sich für das
laufende Jahr gegen Gebühr eine Ersatzlohnsteuerkarte ausstellen lassen.
Rechtliche Hinweise:
Die Benutzung der Ersatz-Lohnsteuerkarte neben der Originalkarte ist
strafbar
Unrichtige oder unvollständige Angaben können den Tatbestand der
Steuerhinterziehung erfüllen und als solche nach § 370 Abgabenordnung (AO)
strafrechtlich verfolgt werden
Wird die Original-Lohnsteuerkarte wiedergefunden sind Sie verpflichtet die
Ersatzkarte zurückzugeben.
Zuständige Ausstellungsbehörde:
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bei nicht Verheirateten (Ledige,
Verwitwete, Geschiedene, dauernd getrennt Lebende) - Meldebehörde des
Hauptwohnsitzes am 20.9. des Vorjahres
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bei Verheirateten, nicht dauernd
getrennt lebenden Ehepaaren - Meldebehörde des Hauptwohnsitzes des älteren
Ehepartners am 20.9. des Vorjahres
Kosten:
5,- €
Weitere Infos
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