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Die Anträge werden von den Sachbearbeiterinnen / den Sachbearbeitern des
Passamtes ausgefertigt.
Gültigkeit:
In der Regel zunächst bis zur Vollendung des 10. Lebensjahres, danach
Verlängerung bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres möglich.
Bitte beachten Sie, dass nicht alle ausländische Staaten deutsche
Kinderausweise anerkennen oder nur beim Vorliegen bestimmter
Voraussetzungen.
Sofern Sie eine Reise in Staaten planen, die nicht der EU angehören, sollten
Sie sich deshalb zunächst bei Ihrem Reisebüro oder beim Passamt über die
Einreisebestimmungen des jeweiligen Landes erkundigen.
Unterlagen:
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Abstammungsurkunde oder Auszug aus dem
Geburtenbuch (die Urkunden dürfen maximal 1 Jahr alt sein)
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Personalausweis bzw. Reisepass von
Vater oder Mutter
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Zustimmungserklärung der
Sorgeberechtigten
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Für Verlängerung nach Vollendung des
10. Lebensjahres 2 Lichtbilder aus neuerer Zeit
Kosten:
6,- € (Verlängerungen sind kostenlos)
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