Kinderausweis


Die Anträge werden von den Sachbearbeiterinnen / den Sachbearbeitern des Passamtes ausgefertigt.

Gültigkeit:
In der Regel zunächst bis zur Vollendung des 10. Lebensjahres, danach Verlängerung bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres möglich.

Bitte beachten Sie, dass nicht alle ausländische Staaten deutsche Kinderausweise anerkennen oder nur beim Vorliegen bestimmter Voraussetzungen.

Sofern Sie eine Reise in Staaten planen, die nicht der EU angehören, sollten Sie sich deshalb zunächst bei Ihrem Reisebüro oder beim Passamt über die Einreisebestimmungen des jeweiligen Landes erkundigen.

Unterlagen:

  • Abstammungsurkunde oder Auszug aus dem Geburtenbuch (die Urkunden dürfen maximal 1 Jahr alt sein)

  • Personalausweis bzw. Reisepass von Vater oder Mutter

  • Zustimmungserklärung der Sorgeberechtigten

  • Für Verlängerung nach Vollendung des 10. Lebensjahres 2 Lichtbilder aus neuerer Zeit

Kosten:
6,- € (Verlängerungen sind kostenlos)


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