Lohnsteuerkartenänderung


Bei Änderung der persönlichen Verhältnisse, z.B. durch Heirat, Geburt eines Kindes, Kirchenaustritt.

Die Eintragung von Steuerfreibeträgen wird nur vom Finanzamt vorgenommen.

Unterlagen:

  • Bei Steuerklassenwechsel von Verheirateten: beide Lohnsteuerkarten

  • Bei Eheschließung: Heiratsurkunde sowie beide Lohnsteuerkarten

  • Bei Geburt: Geburtsurkunde

  • Bei Kirchenaustritt: Austrittsbescheinigung vom Standesamt

Kosten:
Keine


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