|
Bei Änderung der persönlichen Verhältnisse, z.B. durch Heirat, Geburt eines
Kindes, Kirchenaustritt.
Die Eintragung von Steuerfreibeträgen wird nur vom Finanzamt vorgenommen.
Unterlagen:
-
Bei Steuerklassenwechsel von
Verheirateten: beide Lohnsteuerkarten
-
Bei Eheschließung: Heiratsurkunde
sowie beide Lohnsteuerkarten
-
Bei Geburt: Geburtsurkunde
-
Bei Kirchenaustritt:
Austrittsbescheinigung vom Standesamt
Kosten:
Keine
|