Einfache und erweiterte Melderegisterauskunft


Auf persönlichen oder schriftlichen Antrag können bestimmte Auskünfte aus dem Melderegister über Einzelpersonen an Dritte erteilt werden.

Bei der einfachen Melderegisterauskunft umfassen die Auskünfte:

  • Vor- und Familiennamen

  • Anschriften

  • Akademische Grade

Bei Vorliegen eines berechtigten Interesses können über die oben genannten Auskünfte hinaus über Einzelpersonen erweiterte Melderegisterauskünfte erteilt werden.
Das berechtigte Interesse muss für jede einzelne gewünschte Auskunft glaubhaft gemacht werden. Auskünfte können mit Auflagen versehen werden. Auskünfte können erteilt werden über:

  • Tag und Ort der Geburt

  • Früherer Name

  • Familienstand, beschränkt auf die Angabe verheiratet oder ledig

  • Staatsangehörigkeit

  • Frühere Anschriften

  • Tag des Ein- und Auszuges

  • Gesetzliche Vertreter

  • Sterbetag und Ort

  • Archivauskünfte

Auf schriftlichen Antrag können Auskünfte über ehemalige (historische) Einwohner der Gemeinde Appenweier erteilt werden. Die Höhe der Auskunftsgebühr ist abhängig vom Verwaltungsaufwand.

Jeder, der in Appenweier gemeldet ist, hat das Recht, von der Meldebehörde kostenlos schriftliche Auskünfte über alle Daten zu erhalten, die über ihn im Melderegister gespeichert sind. Die Auskünfte werden nur auf begründeten schriftlichen Antrag hin erteilt.

Kosten:
5,- € Einfache Melderegisterauskunft
10,- € Erweiterte Melderegisterauskunft: pro Auskunft


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