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Auf persönlichen oder schriftlichen Antrag können bestimmte Auskünfte aus
dem Melderegister über Einzelpersonen an Dritte erteilt werden.
Bei der einfachen Melderegisterauskunft umfassen die Auskünfte:
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Vor- und Familiennamen
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Anschriften
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Akademische Grade
Bei Vorliegen eines berechtigten
Interesses können über die oben genannten Auskünfte hinaus über
Einzelpersonen erweiterte Melderegisterauskünfte erteilt werden.
Das berechtigte Interesse muss für jede einzelne gewünschte Auskunft
glaubhaft gemacht werden. Auskünfte können mit Auflagen versehen werden.
Auskünfte können erteilt werden über:
Auf schriftlichen Antrag können
Auskünfte über ehemalige (historische) Einwohner der Gemeinde Appenweier
erteilt werden. Die Höhe der Auskunftsgebühr ist abhängig vom
Verwaltungsaufwand.
Jeder, der in Appenweier gemeldet ist, hat das Recht, von der Meldebehörde
kostenlos schriftliche Auskünfte über alle Daten zu erhalten, die über ihn
im Melderegister gespeichert sind. Die Auskünfte werden nur auf begründeten
schriftlichen Antrag hin erteilt.
Kosten:
5,- € Einfache Melderegisterauskunft
10,- € Erweiterte Melderegisterauskunft: pro Auskunft
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