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Für Reisen in das außereuropäische Ausland sowie in die meisten
osteuropäischen Länder benötigen Sie einen Reisepass. Innerhalb Westeuropas
genügt in der Regel der Personalausweis als Passersatz.
Für Kinder unter 16 Jahren ist es häufig ausreichend, wenn sie im Pass eines
oder beider Elternteile eingetragen sind oder einen Kinderausweis besitzen.
Grundsätzlich kann ein Reisepass jedoch für Kinder und Jugendliche jeden
Alters ausgestellt werden.
Da sich die Einreisebestimmungen der einzelnen Länder unterscheiden, sollten
Sie im Zweifelsfall beim Einwohnermeldeamt, Ihrem Reiseveranstalter oder der
Botschaft Ihres Ziellandes nachfragen, ob ein Reisepass erforderlich ist.
Bei der Beantragung des Reisepasses ist Ihre eigenhändige Unterschrift
notwendig, nachdem ein/e Sachbearbeiter/in den Antrag in Ihrem Beisein
ausgefüllt hat. Sie können sich nicht vertreten lassen.
Gültigkeit:
10 Jahre, für Personen unter 26 Jahren 5 Jahre
Unterlagen:
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alter Personalausweis, auch wenn er
ungültig ist oder Kinderausweis oder Reisepass
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Aktuelles Lichtbild (max. ½ Jahr alt),
Größe 45 x 35 mm, Hochformat. Ihr Gesicht muss auf diesem Foto in einer Höhe
von mindestens zwei Zentimetern erkennbar und gut ausgeleuchtet sein. Sie
dürfen keine Kopfbedeckung tragen. Der Hintergrund des Lichtbildes muss
heller sein als die Gesichtspartie (siehe auch Schautafel vor dem Passamt).
Kosten:
26,- €
13,- € Für Personen bis 26 Jahre
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