Reisepass


Für Reisen in das außereuropäische Ausland sowie in die meisten osteuropäischen Länder benötigen Sie einen Reisepass. Innerhalb Westeuropas genügt in der Regel der Personalausweis als Passersatz.

Für Kinder unter 16 Jahren ist es häufig ausreichend, wenn sie im Pass eines oder beider Elternteile eingetragen sind oder einen Kinderausweis besitzen. Grundsätzlich kann ein Reisepass jedoch für Kinder und Jugendliche jeden Alters ausgestellt werden.

Da sich die Einreisebestimmungen der einzelnen Länder unterscheiden, sollten Sie im Zweifelsfall beim Einwohnermeldeamt, Ihrem Reiseveranstalter oder der Botschaft Ihres Ziellandes nachfragen, ob ein Reisepass erforderlich ist.

Bei der Beantragung des Reisepasses ist Ihre eigenhändige Unterschrift notwendig, nachdem ein/e Sachbearbeiter/in den Antrag in Ihrem Beisein ausgefüllt hat. Sie können sich nicht vertreten lassen.

Gültigkeit:
10 Jahre, für Personen unter 26 Jahren 5 Jahre

Unterlagen:

  • alter Personalausweis, auch wenn er ungültig ist oder Kinderausweis oder Reisepass

  • Aktuelles Lichtbild (max. ½ Jahr alt), Größe 45 x 35 mm, Hochformat. Ihr Gesicht muss auf diesem Foto in einer Höhe von mindestens zwei Zentimetern erkennbar und gut ausgeleuchtet sein. Sie dürfen keine Kopfbedeckung tragen. Der Hintergrund des Lichtbildes muss heller sein als die Gesichtspartie (siehe auch Schautafel vor dem Passamt).

Kosten:
26,- €
13,- € Für Personen bis 26 Jahre


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