Vorläufige Gaststättenerlaubnis


Personen, die einen erlaubnisbedürftigen Gaststättenbetrieb von einem anderen übernehmen wollen,
kann die Ausübung des Gaststättengewerbes bis zur Erteilung der Erlaubnis auf Widerruf gestattet werden.

Unterlagen

  • Pachtvertrag

  • Führungszeugnis (Antrag beim Wohnsitz-Meldeamt)

  • Gewerbezentralregisterauszug (Gewerbeamt Wohnsitzgemeinde)

  • Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes

  • Unterrichtungsnachweis nach § 4 Abs. 1 Nr. 4 GaststättenG oder ein entsprechendes Berufszeugnis (z.B. Metzger, Bäcker, Hotelfachkraft)

  • Bescheinigung, dass keine eidesstattliche Versicherung besteht (ausgestellt vom zuständigen Amtsgericht)

zurück