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Personen, die einen erlaubnisbedürftigen Gaststättenbetrieb von einem
anderen übernehmen wollen,
kann die Ausübung des Gaststättengewerbes bis zur Erteilung der Erlaubnis
auf Widerruf gestattet werden.
Unterlagen
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Pachtvertrag
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Führungszeugnis (Antrag beim
Wohnsitz-Meldeamt)
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Gewerbezentralregisterauszug
(Gewerbeamt Wohnsitzgemeinde)
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Unbedenklichkeitsbescheinigung des
Finanzamtes
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Unterrichtungsnachweis nach § 4 Abs.
1 Nr. 4 GaststättenG oder ein entsprechendes Berufszeugnis (z.B. Metzger,
Bäcker, Hotelfachkraft)
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Bescheinigung, dass keine
eidesstattliche Versicherung besteht (ausgestellt vom zuständigen
Amtsgericht)
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