Vorläufiger Personalausweis


Wenn Sie sofort einen Personalausweis benötigen und dies glaubhaft darlegen können, erhalten Sie einen vorläufigen Personalausweis.
Gleichzeitig müssen Sie den „normalen Personalausweis“ beantragen, Sie benötigen also alle für die Beantragung eines Personalausweises notwendigen Unterlagen und ein weiteres Lichtbild.

Der vorläufige Personalausweis wird Ihnen mit einer Gesamtgültigkeitsdauer von höchstens drei Monaten sofort ausgestellt.

Unterlagen:

  • alter Personalausweis, auch wenn er ungültig ist oder Kinderausweis oder Reisepass

  • 2 aktuelle Lichtbilder (max. ½ Jahr alt), Größe 45 x 35 mm, Hochformat. Ihr Gesicht muss auf diesem Foto in einer Höhe von mindestens zwei Zentimetern erkennbar und gut ausgeleuchtet sein. Sie dürfen keine Kopfbedeckung tragen. Der Hintergrund des Lichtbildes muss heller sein als die Gesichtspartie (siehe auch Schautafel vor dem Passamt).

  • Abstammungsurkunde oder Auszug aus dem Geburtenbuch. (Nur bei erstmaliger Ausstellung)

  • Sonstige Nachweise, bei Wiedererwerb eines früher geführten Namens (Bescheinigung des Standesamtes) oder nach öffentlich-rechtlicher Namensänderung (Urkunde).

Kosten:
5,11 €


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