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Wenn Sie sofort einen Personalausweis benötigen und dies glaubhaft darlegen
können, erhalten Sie einen vorläufigen Personalausweis.
Gleichzeitig müssen Sie den „normalen Personalausweis“ beantragen, Sie
benötigen also alle für die Beantragung eines Personalausweises notwendigen
Unterlagen und ein weiteres Lichtbild.
Der vorläufige Personalausweis wird Ihnen mit einer Gesamtgültigkeitsdauer
von höchstens drei Monaten sofort ausgestellt.
Unterlagen:
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alter Personalausweis, auch wenn er
ungültig ist oder Kinderausweis oder Reisepass
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2 aktuelle Lichtbilder (max. ½ Jahr
alt), Größe 45 x 35 mm, Hochformat. Ihr Gesicht muss auf diesem Foto in
einer Höhe von mindestens zwei Zentimetern erkennbar und gut ausgeleuchtet
sein. Sie dürfen keine Kopfbedeckung tragen. Der Hintergrund des Lichtbildes
muss heller sein als die Gesichtspartie (siehe auch Schautafel vor dem
Passamt).
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Abstammungsurkunde oder Auszug aus dem
Geburtenbuch. (Nur bei erstmaliger Ausstellung)
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Sonstige Nachweise, bei Wiedererwerb
eines früher geführten Namens (Bescheinigung des Standesamtes) oder nach
öffentlich-rechtlicher Namensänderung (Urkunde).
Kosten:
5,11 €
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