Vorläufiger Reisepass


Ein vorläufiger Reisepass wird ausgestellt, wenn

  • Sie glaubhaft machen, dass Sie den Pass kurzfristig benötigen und die Ausstellung eines Reisepasses (Europa-Pass) nicht rechtzeitig möglich ist

  • Sie kurzfristig einen Reisepass benötigen, da Ihnen Ihr Reisepass zur Zeit nicht zur Verfügung steht (z.B. wegen Beantragung von Visa).

Der vorläufige Reisepass kann Ihnen kurzfristig ausgestellt werden. Seine Gültigkeitsdauer wird dem jeweiligen Benutzungszweck angepasst.

In der Regel wird er mit einer Gültigkeitsdauer von einem Jahr ausgestellt. Eine Verlängerung ist nicht möglich.

Unterlagen:

  • alter Reisepass

  • 2 aktuelle Lichtbilder (max. ½ Jahr alt), Größe 45 x 35 mm, Hochformat. Ihr Gesicht muss auf diesem Foto in einer Höhe von mindestens zwei Zentimetern erkennbar und gut ausgeleuchtet sein. Sie dürfen keine Kopfbedeckung tragen. Der Hintergrund des Lichtbildes muss heller sein als die Gesichtspartie.

Kosten:
13,- €


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