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Ein vorläufiger Reisepass wird ausgestellt, wenn
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Sie glaubhaft machen, dass Sie den
Pass kurzfristig benötigen und die Ausstellung eines Reisepasses
(Europa-Pass) nicht rechtzeitig möglich ist
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Sie kurzfristig einen Reisepass
benötigen, da Ihnen Ihr Reisepass zur Zeit nicht zur Verfügung steht (z.B.
wegen Beantragung von Visa).
Der vorläufige Reisepass kann Ihnen
kurzfristig ausgestellt werden. Seine Gültigkeitsdauer wird dem jeweiligen
Benutzungszweck angepasst.
In der Regel wird er mit einer Gültigkeitsdauer von einem Jahr ausgestellt.
Eine Verlängerung ist nicht möglich.
Unterlagen:
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alter Reisepass
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2 aktuelle Lichtbilder (max. ½ Jahr
alt), Größe 45 x 35 mm, Hochformat. Ihr Gesicht muss auf diesem Foto in
einer Höhe von mindestens zwei Zentimetern erkennbar und gut ausgeleuchtet
sein. Sie dürfen keine Kopfbedeckung tragen. Der Hintergrund des Lichtbildes
muss heller sein als die Gesichtspartie.
Kosten:
13,- €
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