Die Dorfhelferin ist für Sie da,

wenn die Mutter einmal krank ist und niemand den Haushalt weiterführen kann!

Welche Aufgaben übernimmt die Dorfhelferin?

Die Dorfhelferin übernimmt

 

Die Dorfhelferin führt ihre Tätigkeit selbständig und verantwortungsbewusst aus. In einer fünfjährigen Fachausbildung hat sie qualifizierte Kenntnisse und Fähigkeiten erworben in:

·         Hauswirtschaft

·         sozialpflegerischem Bereich

·         pädagogischem Bereich

 

Da die Dorfhelferin an die Schweigepflicht gebunden ist, kann auch nichts aus Ihrem Privatleben nach außen dringen.

 

Wer kann die Hilfe einer Dorfhelferin bekommen?

Die Dorfhelferin arbeitet sowohl in landwirtschaftlichen als auch in nichtlandwirtschaftlichen Haushalten: d.h. in allen Familien deren Versorgung nicht gewährleistet ist.

Wer übernimmt die Kosten?

Entscheidend für den Einsatz einer Dorfhelferin ist die familiäre Notlage und nicht die soziale oder wirtschaftliche Situation der Familie. Ist in der Familie ein Kind unter 12 – oder bei manchen Kassen unter 14 Jahren – zu versorgen, übernimmt in der Regel die Krankenkasse die Kosten des Einsatzes. Aber auch in anderen Situationen können unter Umständen die Krankenkassen oder andere Träger für die Kosten aufkommen.

Welche Gründe müssen vorliegen, um eine Dorfhelferin zu bekommen?

Die Dorfhelferin vertritt die Hausfrau und Mutter bei:

 

Wo beantrage ich eine Dorfhelferin?

Melden Sie sich bei Einsatzleitung Frau Stoll  Tel. 07805 / 59108

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