Die Dorfhelferin ist für Sie da,
Die Dorfhelferin übernimmt
die Fortführung des Haushaltes
die Pflege, Hausaufgabenbetreuung und Beschäftigung der Kinder
die Betreuung hilfebedürftiger, alter und kranker Menschen
die jahreszeitliche Bewirtschaftung des Gartens
Mithilfe im landwirtschaftlichen Betrieb (Stallarbeit, Vermarktung landwirtschaftlicher Produkte sowie im Außenbetrieb)
Die Dorfhelferin arbeitet sowohl in landwirtschaftlichen als auch in nichtlandwirtschaftlichen Haushalten: d.h. in allen Familien deren Versorgung nicht gewährleistet ist.
Wer übernimmt die Kosten?
Entscheidend für den Einsatz einer Dorfhelferin ist die familiäre Notlage und nicht die soziale oder wirtschaftliche Situation der Familie. Ist in der Familie ein Kind unter 12 – oder bei manchen Kassen unter 14 Jahren – zu versorgen, übernimmt in der Regel die Krankenkasse die Kosten des Einsatzes. Aber auch in anderen Situationen können unter Umständen die Krankenkassen oder andere Träger für die Kosten aufkommen.
Die Dorfhelferin vertritt die Hausfrau und Mutter bei:
Krankenhausaufenthalt und anschließender Heilbehandlung zu Hause
Arbeitsunfähigkeit durch Unfall oder Krankheit (auch wenn ein Krankenhausaufenthalt nicht erforderlich ist)
Risikoschwangerschaft und Entbindung
Teilnahme an ärztlich verordneten Kuren
Die Dorfhelferin kann ebenfalls eingesetzt werden, wenn der Arzt die Begleitung von Kleinkindern durch die Mutter ins Krankenhaus oder zur Kur als medizinisch erforderlich bescheinigt.