Bildungs- und Erziehungspartnerschaften

Zwischen Kindergarten und Eltern

 

Der regelmäßige Austausch mit den Eltern zum Aufbau einer Bildungs- und Erziehungspartnerschaft ist uns schon seit vielen Jahren wichtig. Um intensive Kontakte mit den Bezugspersonen jeden Kindes knüpfen zu können,

bieten wir:

§         zu Beginn der Kindergartenzeit: Aufnahmegespräche / Eingewöhnungsphase

§         ein jährliches Entwicklungsgespräch

§         zusätzlich vereinbarte Gespräche bei Bedarf

§         Tür -und Angelgespräche

§         Aktivitäten und Feste im Jahreslauf

§         Elternmitarbeit in Form von Angeboten und Projekten

§         Elternabende

§          Elternbildungsangebote (Modul 3 Orientierungsplan):

(z. B. Erste Hilfe am Kind / Gesunde Ernährung / Präventionsangebote

 

Portfolios

Portfolios sind Entwicklungstagebücher, die die Lernentwicklung des Kindes dokumentieren.

Das Portfolio begleitet die individuellen Lernschritte der Kinder .

In Zusammenarbeit mit den Eltern wird das Portfolio während der ganzen Kindergartenzeit geführt. Zum Abschluss erhält jedes Kind sein Portfolio. Das Portfolio ist immer Eigentum des Kindes und darf auch nicht ohne Zustimmung der Eltern  durch andere Personen eingesehen werden.

 

Unsere Standards für Portfolios

§         Interviews zu verschiedenen Aktivitäten:
Waldtage, Ausflüge

§         Zeitabschnitte:
Mein erstes Kindergartenjahr, Mein zweites Kindergartenjahr, Jetzt bin ich Schulanfänger, Ich komme in die Schule

§         Steckbriefe

§         Elternprojekte

§         Fotos zum Geburtstag,

§         Fotos bei besonderen Lernsituationen

§         Dokumentationen über Entwicklungsschritte des Kindes durch ihre gemalten Bilder

§         Ich-Seiten:
Das kann ich schon

§         Diplome:
Meisterbrief, Schnürsenkeldiplom

§         Projekte

§         Erlebnisse aus der Familie

 

 

Zwischen Kindergarten und Grundschule

 

Die gemeinsame Verwaltungsvorschrift des Kultusministeriums und des Sozialministeriums über Kooperation zwischen Tageseinrichtungen für Kinder und Grundschulen legt die Verpflichtung zu einer kontinuierlichen Zusammenarbeit von Tageseinrichtung und Grundschule fest.

 

Das übergeordnete Ziel der Kooperation ist es, dass der Übergang von der Tageseinrichtung in die Schule (oder gegebenenfalls mögliche schulische Lernorte im Grund- und Sonderschulbereich) für jedes Kind gelingt.

Seit bestehen der Verwaltungsvorschrift 2002 wird zwischen dem Schauenburg- Kindergarten und der Schauenburg-Grundschule ein jährlich verbindlicher Kooperationsplan erarbeitet.

 

Das Ziel ist es, gemeinsam diesen bedeutungsvollen Übergang erfolgreich zu begleiten und zu gestalten. In regelmäßigen Abständen besucht der/die Kooperationslehrer/in die Kinder und arbeitet in Kleingruppen. Die Erzieherinnen und Lehrkräfte kooperieren miteinander und beziehen die Eltern bei Bedarf in die Entwicklungsförderung  mit ein. Wichtige Voraussetzung für eine gelungene Kooperation „sind gemeinsame pädagogische Grundlagen, die in der Förderung der Gesamtpersönlichkeit des Kindes, seiner Selbsttätigkeit und Selbstständigkeit sowie im Aufbau tragfähiger sozialer Beziehungen liegen“. Zitat: Verwaltungsvorschrift, Kooperationsordner

KOOP S.3.1

Ein gemeinsamer Elternabend, zu dem der Schulleiter im letzten Kindergartenjahr einlädt, zeigt die notwendigen Kompetenzen für den Schuleintritt auf. Diese werden von Erzieherinnen und Kooperationslehrer gemeinsam vorgestellt.

„Der Bildungsplan der Grundschule  knüpft an die Bildungs- und Entwicklungsfelder des Orientierungsplans an.“ Zitat: S.57OP

 

Die Lehrkräfte der Schauenburg-Grundschule folgten im Februar 2007 der Einladung zum Seminar: Kooperation mit Eltern, Schulen und anderen Partnern (Modul 3) teilzunehmen und zeigten so großes Interesse an der Bildungspartnerschaft. Gemeinsam wird dieser wichtigen Übergangssituation durch die gute Zusammenarbeit besondere Aufmerksamkeit geschenkt. So können die Kinder und Eltern diesen Übergang von einer Bildungseinrichtung in die andere  erfolgreich und mit gutem Gefühl bewältigen.


 

Zwischen pädagogischen Fachkräften

 

Gemeinsame Basis für professionelles Handeln:

Die Erzieherinnen leben das Leitbild. (siehe Konzeption 8.1.)

Sie lassen sich auf das Handeln und Werden des Kindes mit großem Respekt und Wertschätzung für dessen Bildungsprozesse ein und nehmen es ernst.

In wöchentlichen Teamsitzungen finden in einem festgesetzten Zeitrahmen folgende Inhalte bezüglich der Bildungsprozesse ihren festen Platz:

 

§         regelmäßige Beobachtung um dem Selbstbildungsprozess des Kindes auf die Spur zu kommen anhand eines Beobachtungs- und Dokumentationsverfahrens von INFANS – Konzept der Frühpädagogik

§         fachlicher Diskurs auf Grundlage der Dokumentation: Reflexion und Austausch von Beobachtung, kollegiale Beratung zur Beobachtung, Auswertung im  Gesamtteam, Umsetzung in pädagogisches Handeln

 

„Teamsitzungen dienen der Abstimmung individueller Entwicklungsziele der Kinder sowie der Planung und Organisation von entsprechenden pädagogischen Interventionen.“ Zitat: OP S. 51

 

 

Zwischen Kindergarten und anderen Einrichtungen

 

§         im Rahmen der Fachlichkeit:

Frühberatungsstelle Offenburg

Beratungsstelle für sprachauffällige Kinder in Achern
Gesundheitsamt Offenburg
Einrichtung und Schule für  Kinder mit Hörschädigungen in  Freiburg - Stegen

Schulkindergarten für besonders förderungsbedürftige Kinder

§         im Rahmen der Projekte

Ortsansässige Betriebe und Vereine

§         im Rahmen der Trägerschaft

Gemeinde Appenweier

§         im Rahmen des solidarischen Handelns:

Arbeitskreise der Leiterinnen

AG der Erzieherinnen

§         im Rahmen der Ausbildung von Praktikanten:

Fachschule in Bühl, Gengenbach und Rastatt

Evangelische Fachhochschule Freiburg

§         im Rahmen der Finanzgebung:
Kommune

§         im Rahmen der Zusammenarbeit u. Betriebserlaubnis:
KVJS-Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden-Württemberg Stuttgart

§         im Rahmen der Nachfolgeeinrichtung:
Grundschule Urloffen
Grundschulförderklasse Ebersweier

§         im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit:

§         ARZ Oberkirch